5. Januar 2017

Betrieb­liche Kinder­be­treuung – Grund zu allge­meiner Freude

Sorgen sich Mitar­beiter um die Kinder­be­treuung, sind sie weniger konzen­triert. Hier können Firmen­chefs mit entspre­chenden Ange­boten gegen­steuern. Auch kleine Unter­nehmen haben durchaus die Möglich­keit, Plätze in einer betriebs­nahen Kita zu stellen.

Text: Midia Nuri

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 04/2016